Für Elterngeldantrag - Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStg

Recht

Ich bin selbständig und war vor ein paar Monaten in Elternzeit. Für die Berechnung meines Elterngeldes benötigt das Amt nun meinen Einkommensteuererklärung vom Vorjahr der Elternzeit und eine Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStg (Tagesgenaue Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum der Elternzeit).

Ich bin mir nicht sicher wie so eine tagesgenaue Aufstellung aussehen soll und würde mich über ein Beispiel wirklich sehr freuen.

Gesellschaft Frage gestellt: 07.11.2020 10:11 Uhr Toolmaster